- Gleichgewicht
- 1. Begriff: Ein G. kennzeichnet nach herrschender Auffassung einen Beharrungszustand, in dem Wirtschaftssubjekte keine Veranlassung haben, ihr Verhalten zu ändern, weil sie sich optimal an die relevanten Daten angepasst haben. Es liegt dann ein temporäres G. vor, das sich z.B. durch Erwartungsanpassungen fortlaufend verändert. Eine Revision wird nach dieser Sicht erst dann wieder vorgenommen, wenn sich die „Daten“ exogen ändern.- In evolutorischer Perspektive kann jedoch jederzeit durch einen schöpferischen Einfall oder durch eine neue Interpretation der Situation oder der Zukunft (Erwartungsänderung) ein Handlungsimpuls ausgelöst werden, ohne dass sich die äußeren Daten geändert haben. Durch diese endogen bestimmten Antriebsmomente wird die Nützlichkeit des Gleichgewichtskonzepts zumindest in prognostischer Hinsicht eingeschränkt. In einem sog. Erwartungsgleichgewicht finden keine Erwartungsanpassungen (als Folge von Erwartungsirrtümern) mehr statt; ein solches G. ist bei Konstanz der Datenvariablen dauerhafter Natur.- 2. In der vom G. bestimmten Wirtschaftstheorie wird das Gleichgewichtskonzept auf Individuen (Haushalts- und Unternehmensgleichgewicht), auf der (Güter-)Marktebene im Sinn der Übereinstimmung von geplantem aggregierten Angebot und geplanter aggregierter Nachfrage (Marktgleichgewicht) oder auf das Marktsystem als Ganzes (allgemeines oder simultanes G. auf allen Märkten; ⇡ allgemeines Gleichgewicht) angewendet. Setzt man voraus, dass sich alle Akteure optimal an die weiterhin für gegeben gehaltenen Strategien der jeweils anderen Akteure angepasst haben, liegt ein sog. ⇡ Nash-Gleichgewicht vor.- Vgl. auch ⇡ außenwirtschaftliches Gleichgewicht, ⇡ Bestandsgleichgewicht, ⇡ Devisenmarkt, ⇡ Fließgleichgewicht, ⇡ Stromgleichgewicht, ⇡ Spieltheorie.
Lexikon der Economics. 2013.